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ELStAM – Das neue Verfahren beim Lohnsteuerabzug steht vor der Tür
ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale
[i]BMF-Schreiben, Entwurf vom 2. 10. 2012 NWB MAAAE-19743In dem neuen Lohnsteuerabzugsverfahren ab wird der Verfahrensweg von der Ausstellung der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinden bis zur Aushändigung an den Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Den Arbeitgebern werden die ELStAM für die Arbeitnehmer maschinell verwertbar zum Abruf zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber hat die ELStAM abzurufen, in das Lohnkonto zu übernehmen und sie für die Dauer des Dienstverhältnisses anzuwenden. In einem Startschreiben des BMF (Entwurf) vom werden verschiedene Termine und Zeiträume im Zusammenhang mit der Verfahrenseinführung der ELStAM inhaltlich definiert und zeitlich festgelegt. Vor allem aber erhalten die Arbeitgeber Informationen dazu, in welcher Form das alte Papierverfahren und das neue ELStAM-Verfahren während des Einführungszeitraums parallel nebeneinander gelten und wie sie sich bei Abweichungen zwischen den Daten im Lohnkonto und der ELStAM zu verhalten haben. Die nachfolgende Darstellung erläutert das sog. Startschreiben zum ELStAM-Verfahren im Einzelnen und anhand von Beispielen.