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FG Münster 24.01.2013 11 K 4248/10 E, BBK 12/2013 S. 557

Steuerrecht | Keine AfaA auf eine Immobilie wegen geminderter Rentabilität

Allein die schlechte Vermietbarkeit einer Gewerbeimmobilie rechtfertigt keine Absetzung wegen außergewöhnlicher wirtschaftlicher Abnutzung (AfaA) gem. § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG.

[i]AfaA bei eingeschränkter Vermietbarkeit möglichDie wirtschaftliche Nutzbarkeit einer Immobilie kann zwar dadurch eingeschränkt sein, dass das Gebäude auf die besonderen Bedürfnisse des Gewerbemieters (z. B. Discounthandelsgeschäft) zugeschnitten ist und nach dessen Kündigung nicht mehr ohne Weiteres vermietbar ist.

Eine AfaA scheidet aber dennoch aus, wenn die schlechte Vermietbarkeit auf andere Umstände zurückzuführen ist, z. B. auf ein neu errichtetes Einkaufszentrum in der Nachbarschaft.

Hinweise:

[i]Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit erforderlich Allein eine geminderte Rentabilität oder ein allgemeiner Mietpreisverfall begründen keine AfaA. Erforderlich ist eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des Wirt...

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