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FG Düsseldorf 19.2.2013 10 K 829/11 E, BBK 12/2013 S. 556

Lohn und Gehalt | Räume in Kundeneinrichtung keine Betriebsstätte

Ein Unternehmer kann die Aufwendungen für Fahrten zwischen seiner Wohnung und der Einrichtung eines Kunden in vollem Umfang als Betriebsausgaben absetzen. Die Entfernungspauschale ist nur dann anwendbar, wenn der Unternehmer in der Einrichtung des Kunden eine Betriebsstätte unterhält.

[i]Raum im Betrieb des Kunden ist keine BetriebsstätteFür eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 AO genügt es nicht, dass dem Unternehmer in der Einrichtung seines Kunden ein Raum zur ständigen Nutzung bereitgestellt wird. Zu einer Betriebsstätte wird dieser Raum nur dann, wenn der Unternehmer über den Raum dauerhaft verfügen kann.

Hinweise:

[i]Verfügungsmacht über fremde Räume erforderlichDie Verfügungsmacht über Räumlichkeiten im Betrieb des Kunden ist erst dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige in den fremden Räumlichkeiten uneingeschränkt seinen eigenen betrieblichen Belangen nachg...

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