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Zuordnung eines zweiten Pkw zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Freiberuflers
Gehört schon ein Pkw (hier: Audi A6) zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers, so hat das FG zu Recht eine Zuordnung eines weiteren Pkw (hier: Pkw BMW Cabrio) zum gewillkürten Betriebsvermögen verneint und die insoweit geltend gemachten Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben i. S. des § 4 Abs. 4 EStG abgezogen, wenn der Freiberufler eine mindestens 10 %ige betriebliche Nutzung nicht durch zeitnah erstellte Aufzeichnungen belegt hat (Bezug: § 4 Abs. 1, 3 und 4 EStG).