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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen bei Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen
Scheitert die Anerkennung des sozialen Charakters einer Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegedürftiger Personen allein an der in § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG normierten Pflicht, diesbezüglich ausschließlich auf die Verhältnisse des vorangegangenen Kalenderjahres abzustellen, sind die Umsätze dieser Einrichtung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei (Bezug: § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1993; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g Richtlinie 77/388/EWG).
Im Urteilsfall hatte der NWB IAAAD-81063 (BStBl 2012 II S. 699) beim EuGH angefragt, ob es Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g und/oder Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG dem nationalen Gesetzgeber erlauben, die Steuerbefreiung der Leistungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen in § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG (in der vor dem gültigen Gesetzesfassung) davon abhängig zu machen, dass bei diesen Einrichtungen „im vorangegangene...