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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Verzicht des Gesellschafters einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes Mehrstimmrecht ohne schenkungsteuerrechtliche Bedeutung
Verzichtet ein Gesellschafter einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes Mehrstimmrecht, liegt darin auch dann keine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter der GmbH, wenn sich der Wert von deren Anteilen an der GmbH dadurch erhöht (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 9 BewG).
(1) Eine schenkungsteuerbare freigebige Zuwendung unter Lebenden i. S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG setzt eine die Vermögenssubstanz betreffende Vermögensverschiebung zwischen Schenker und Beschenktem voraus. Eine bloße Verminderung des Werts des Vermögens des Schenkers genügt dafür nicht aus. Ein anderes Ergebnis kann auch nicht an der BFH-Rechtsprechung zur mittelbaren Schenkung hergeleitet werden.
(2) Der für Erwerbe nach dem anwendbare neue Abs. 8 in § 7 ErbStG, der die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalge...