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Abzinsung von Steuerrückstellungen?
I. Sachverhalt
Die U GmbH erzielt in 01 nach Handels- und Steuerrecht vor Steuern und vor Zinseffekten ein Ergebnis (zugleich zu versteuerndes Einkommen und Gewerbeertrag) von 1.000.000 €. Die danach bei einem Steuersatz von 30 % erwartete Jahressteuer beträgt 300.000 €. Erkennbare Risiken bestehen hinsichtlich dieses Betrags nicht. Die U hat vielmehr das Ergebnis auf Basis der Gesetzes-, Erlass- und Rechtsprechungslage ermittelt. Ertragsteuervorauszahlungen wurden i. H. von 196.000 € geleistet. Die erwartete Abschlusszahlung beträgt somit 104.000 €. Wie bereits bei Bilanzaufstellung für 01 geplant, gibt die U ihre Steuererklärungen erst Mitte des vierten Quartals ab und erhält erwartungsgemäß erst Ende Dezember 02 die Steuerbescheide, wonach die Abschlusszahlungen Anfang Januar 03 zu leisten sind. Für eventuelle Abzinsungen ist ein Zinssatz von 4 % zugrunde zu legen.
II. Fragestellungen
Welche Auswirkungen hat der Zeitversatz von mehr als zwölf Monaten zwischen Entstehung der Steuerschuld (Bilanzstichtag) und deren Fälligkeit auf die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse 01 und 02?