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Kaufpreisanpassungsklausel bei Anteilsverkäufen aufgrund aktuell strittiger Verlustvortragsregelung in § 8c Abs. 1 KStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAE-36832Aufgrund des NWB FAAAD-83877 muss das BVerfG in einem Normenkontrollverfahren (Az. beim BVerfG: ) demnächst darüber entscheiden, ob der anteilige Wegfall von Verlustvorträgen verfassungsgemäß ist. Da eine Kapitalgesellschaft mit vorhandenen Verlustvorträgen, aber künftig positiver Ergebnisprognose, wertvoller ist, wenn die Verlustvorträge durch einen Gesellschafterwechsel nicht anteilig oder ganz wegfallen, sollte ein Verkäufer von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf diese Situation reagieren und prüfen, ob in den Anteilskaufvertrag eine Kaufpreisanpassungsklausel aufgenommen werden sollte.
Ausführlichen Beitrag .
Beschränkung des Verlustabzugs bei Körperschaften
[i]Wegfall der Verlustvorträge bei AnteilsverkaufVerfügt eine Kapitalgesellschaft über körperschaftsteuerliche Verlustvorträge bzw. Gewerbeverluste und werden bei einem Anteilsverkauf (Share deal) mehr als 25 % bis 50 % bzw. mehr als 50 % der Anteile dieser Kapitalgesellschaft verkauft, fallen die Verlustvorträge nach der derzeitigen Regelung des § 8c Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 KStG, § 10a Satz 10 GewStG grundsätzlich anteilig oder vollständig weg.
Konsequenzen für den Unternehmenswert
[i]Unternehmen mit positiver Prognose sind mit Verlustvorträgen wertvollerWürden die Verlustvorträ...