Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Kein Kindergeld für den Besuch einer islamischen Mädchenschule
Der 2. Senat des entschieden, dass der Besuch einer privaten islamischen Mädchenschule, deren Schwerpunkt in der Vermittlung der Grundlagen des islamischen Glaubens liegt und die weder einen Abschluss noch eine hinreichende gründliche theoretisch-systematische Ausbildung zur Vorbereitung auf einen Beruf vermittelt, die Eltern nicht zum Bezug von Kindergeld berechtigt. Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter nach Vollendung ihres 18. Lebensjahres über einen Zeitraum von zwei Jahren ein sog. Islamisches Mädchenkolleg besuchen wollte. Dabei handelte es sich um eine private Internatsschule, die mit dem Ziel gegründet worden ist, jungen islamischen Mädchen nach Erfüllung ihrer gesetzlichen Schulpflicht ihre Kultur u...