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Rechnungslegung von Stiftungen
Entwurf einer Neufassung des IDW RS HFA 5 – wesentliche Themen und Änderungen
Am hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur „Rechnungslegung von Stiftungen“ (IDW ERS HFA 5 n. F. Stand: ) verabschiedet. Die neue Stellungnahme soll die bisherige Stellungnahme (IDW RS HFA 5 Stand: ) ersetzen. Der Entwurf einer Neufassung dieser IDW Stellungnahme wurde aufgrund zahlreicher Änderungen im Bereich der Landesstiftungsgesetze als auch aufgrund der Änderungen im Handelsgesetzbuch durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) notwendig.
Zunächst verpflichten IDW-Stellungnahmen nur die Wirtschaftsprüfer. Sie legen die Berufsauffassung zu Rechnungslegungsfragen dar (vgl. IDW PS 201 Tz. 13). IDW-Stellungnahmen gelten aber als Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Eine Abweichung von verpflichtenden Anforderungen kann zur Einschränkung bzw. Versagung des Bestätigungsvermerks führen (vgl. bspw. IDW PS 750 Tz. 31 für die Prüfung von Vereinen). Hieraus ergibt sich mittelbar eine große Bedeutung für Stiftungen, ihre Organe sowie auch für die Stiftungsaufsicht (vgl. Orth in Seifart/v. Campenhausen, Stiftungsrechtshandbuch, 3. Aufl. 2009, §...