Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung | Kein Wohnsitz, wenn Wohnung nicht uneingeschränkt verfügbar ist
Nach dem begründet eine sog. Standby-Wohnung (= Wohnung, die ohne uneingeschränkte Verfügungsmöglichkeit im ständigen Wechsel mit anderen Personen genutzt wird) in der Regel keinen steuerlichen Wohnsitz. Ein Innehaben der Wohnung liege nur vor, wenn der Nutzer jederzeit die Möglichkeit habe, auf die Wohnung zuzugreifen, auch wenn dies, wie etwa bei einer Gemeinschaftsunterkunft bzw. einer Wohngemeinschaft räumlich begrenzt sei. Geklagt hatte ein Pilot, der als europäischer Nicht-EU-Bürger in der Nähe eines deutschen Flughafens im Wechsel mit anderen Piloten eine Standby-Wohnung angemietet hatte; Hauptmieter war ein Kollege des Klägers.
Mit Urteil vom hatte das FG Hessen bereits entschieden, dass ein sog. Standby-Zimm...