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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 1062/09

Gesetze: EStG § 41c Abs. 4 Satz 2, AO § 8

Begründung eines Wohnsitzes bei Benutzung einer sog. Stand-by-Wohnung im zeitlichen Wechsel mit anderen Personen

Leitsatz

  1. Eine Person, die eine Wohnung im ständigen Wechsel mit anderen Personen nutzt, begründet dort regelmäßig keinen Wohnsitz i.S.d. § 8 AO.

  2. Ein Innehaben der Wohnung liegt nur vor, wenn der Nutzer jederzeit die Möglichkeit hat auf die Wohnung zuzugreifen, auch wenn dies, wie etwa bei einer Gemeinschaftsunterkunft bzw. einer Wohngemeinschaft räumlich begrenzt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 12 Nr. 26
DStRE 2013 S. 1135 Nr. 18
NWB-Eilnachricht Nr. 22/2013 S. 1718
Ubg 2013 S. 672 Nr. 10
YAAAE-33408

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 13.11.2012 - 3 K 1062/09

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