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Einkommensteuer-Richtlinien 2012 (Teil 1)
Erläuterung der wichtigsten Änderungen
Die EStR 2012 [i]EStR 2012 NWB EAAAE-15625vom (BStBl 2013 I S. 276) sind ab dem Veranlagungszeitraum 2012 von der Finanzverwaltung verbindlich anzuwenden. Soweit die EStR 2012 die auch vor dem Veranlagungszeitraum 2012 geltende Rechtslage lediglich erläutern, sind sie auch für vorherige Veranlagungszeiträume anzuwenden. Ansonsten heben sie die vorher geltenden Anweisungen an die Finanzämter auf. Es gibt Übergangsregelungen, z. B. in R 6.3 und R 15.5 EStR. Den Richtlinien liegt, soweit im Einzelnen keine andere Fassung angegeben ist, das EStG i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl 2009 I S. 3366, 3862), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom (BGBl 2013 I S. 285) zugrunde. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen dargestellt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
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1. Steuerpflicht (R 1 EStR)
[i]R 1 EStRZweistufiges Verfahren zur Prüfung der Einkunftsgrenzen R 1 EStR löst die bisherige R 1a ab. Sie regelt Fragen zur unbeschränkten Steuerpflicht und war daher redaktionell umzustellen. Sie wird ergänzt durch die Darstellung des erforderlichen zweistufigen Verfahrens zur Prüfung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG (= 1. Stufe) und nach ...