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Einkommensteuer-Richtlinien 2012 (Teil 2)
Erläuterung der wichtigsten Änderungen
Nachdem in die Änderungen in R 1 bis 10d [i]Nolte, Einkommensteuer-Richtlinien 2012 (Teil 1), NWB 22/2013 S. 1745EStR dargestellt worden sind, werden nun im zweiten Teil die Änderungen in den R 11 bis 34b.8 EStR erläutert.
25. Vereinnahmung und Verausgabung (R 11 EStR)
[i] R 11 EStR Zahlung an Bevollmächtigte R 11 EStR ist neu. Es wird geregelt, dass auch die Vereinnahmung durch einen Bevollmächtigten zur Annahme des Zuflusses beim Steuerpflichtigen, also bei demjenigen, der die Vollmacht erteilt hat, ausreicht. Als Anwendungsfall wird die Vereinnahmung von Arzthonoraren genannt, welche Privatpatienten an eine privatärztliche Verrechnungsstelle zahlen. Diese gelten dem Arzt mit Eingang bei dieser Stelle als zugeflossen.
26. Nicht abzugsfähige Ausgaben
a) Abgrenzung der Kosten der Lebensführung von den Betriebsausgaben und Werbungskosten (R 12.1, R 12.2 EStR)
[i] R 12.1, R 12.2 EStR Streichung wegen des BMF-Schreibens vom 6. 7. 2010 Bisher waren dort die Abgrenzung der Kosten der Lebensführung von den Betriebsausgaben und den Werbungskosten sowie die Besonderheiten zu Studienreisen und Fachkongressen geregelt. Diese Regelungen sind seit Bekanntgabe des (BStBl 2010 I S. 614) zur steuerlichen Beurteilung gemischter Aufwendungen überholt. R 12.1 und R 12.2 EStR sind dahe...