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PiR Nr. 5 vom Seite 165

Klassifizierung als Eigen- oder Fremdkapital von Instrumenten mit Erfüllungswahlrecht

Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Aus Sicht des Emittenten eines Finanzinstruments wird Eigenkapital als Residualgröße definiert (IAS 32.11). Die Klassifizierung eines Instruments als Eigenkapital setzt kumulativ voraus (IAS 32.16): Für den Emittenten besteht gegenüber dem Inhaber keine Zahlungsverpflichtung und, soweit eine Erfüllung in eigenen Eigenkapitalinstrumenten vorgesehen ist, es wurde ein feststehendes Austauschverhältnis (fixed-for- fixed) vereinbart.

Die Klassifizierung erfolgt zwingend im Emissionszeitpunkt (IAS 32.15). Eine Aufteilung des Emissionserlöses ist geboten, wenn ein Instrument sowohl Eigen- als auch Fremdkapitalelemente aufweist (IAS 32.28). Für die Abgrenzung ist auf den „wirtschaftlichen Gehalt” der Vereinbarung zwischen Emittent und Zeichner abzustellen (IAS 32.18). Dies bleibt allerdings ein abstraktes Prinzip, welches nur bedingt zur Lösung beiträgt. Zweifelsfragen ergeben sich insbesondere, wenn eine Erfüllung in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten möglich ist.

II. Abgrenzungskriterien für Eigenkapital

1. Ausschluss einer Zahlungsverpflichtung

Eine Klassifizierung als Eigenkapital scheidet aus, wenn ein Instrument eine vertragliche Verpflichtung (contr...

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Klassifizierung als Eigen- oder Fremdkapital von Instrumenten mit Erfüllungswahlrecht

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