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Neues zur Umsatzsteuerbefreiung von Tätigkeitsvergütungen bei Vereinen
Klarstellende Ausführungen der Verwaltung
Vereine sind regelmäßig nicht [i]BMF, Schreiben vom 27. 3. 2013NWB PAAAE-32909vorsteuerberechtigt. Insoweit ist es von besonderer Bedeutung, ob etwaige Tätigkeitsvergütungen bzw. Aufwandsentschädigungen der Umsatzsteuer unterliegen. Besteht das Entgelt nur in Auslagenersatz oder einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis, ist diese Tätigkeit nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das NWB PAAAE-32909 enthält klarstellende Ausführungen zu den mit (BStBl 2012 I S. 59) eingeführten Betragsgrenzen, bis zu welcher Höhe nach Ansicht der Finanzverwaltung i. S. des § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG von einem noch angemessenen [i]Engelsing, NWB 38/2012 S. 3064; Engelsing/Schmidt, NWB 8/2012 S. 643Entgelt bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ausgegangen werden kann. Diese Betragsgrenzen erfordern bestimmte Dokumentationspflichten. Insoweit ist es sinnvoll, wenn sich Vereine wie Berufsverbände und gemeinnützige Organisationen zeitnah damit auseinandersetzen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]Umsatzsteuer regelmäßig KostenfaktorGemäß § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG ist die ehrenamtliche Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit, wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Ents...