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NWB direkt Nr. 19 vom Seite 519

Neues zur Umsatzsteuerbefreiung von Tätigkeitsvergütungen bei Vereinen

Dr. Lutz Engelsing und Alexander Schmidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAE-34836 Gemäß § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG sind Vergütungen an ehrenamtlich Tätige von der Umsatzsteuer befreit, wenn das Entgelt nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Dies ist für Berufsverbände oder gemeinnützige Organisationen, die in der Regel nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, von besonderer Bedeutung, [i]Engelsing/Schmidt, NWB 8/2012 S. 643; Engelsing, NWB 38/2012 S. 3064da insoweit die Umsatzsteuer als zusätzlicher Kostenfaktor entfällt. Nach Kritik am diesbezüglichen (BStBl 2012 I S. 59) wurde Abschn. 4.26.1 UStAE mit NWB PAAAE-32909 nunmehr erneut geändert.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Neufassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

[i]Abschn. 4.26.1 Abs. 4 Satz 2 ff. UStAE n. F. Die mit (BStBl 2012 I S. 59) eingeführten Nichtbeanstandungsgrenzen (max. 50 € je Tätigkeitsstunde, max. 17.500 € pro Jahr) gelten weiterhin. Neu ist, dass sich der Betrag von 17.500 € auf ehrenamtliche Tätigkeiten nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG beschränkt. Zudem ist auf die tatsächliche Höhe der Aufwandsentschädigung im Vorjahr sowie auf die voraussichtliche Höhe derselben im laufenden Jahr abzustellen. Darüber hinaus bleibt (echter) Auslagenersatz, d. h. die Erstattung tatsächlicher bzw. ...

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