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Erbschaftsteuer | Auslegung eines Vergleichs über Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsanspruch
Nach dem sind bei der Auslegung eines Vergleichs, in dem sich der Erbe und der überlebende Ehegatte des Erblassers, der weder Erbe noch Vermächtnisnehmer geworden ist, über die Höhe des Pflichtteils- und des Zugewinnausgleichsanspruchs einigen, neben dem Wortlaut der abgegebenen Willenserklärungen alle Begleitumstände, insbesondere die Entstehungsgeschichte des Vertrags sowie der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck und die bestehende Interessenlage zu berücksichtigen. Aus dem Umstand, dass nur der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch, nicht aber die Zugewinnausgleichsforderung erbschaftsteuerrechtlich zum Erwerb des überlebenden Ehegatten gehört, kann nicht darauf geschlossen werden, die Vertragsparteien hätten ausschließlich den Pflic...