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Umsatzsteuer | Vorsteuervergütung an im Ausland ansässige Unternehmer
Nach dem bilden die im Vorsteuervergütungsverfahren für einen Vergütungszeitraum geltend gemachten einzelnen Vorsteuerbeträge für sich genommen keinen eigenen Streitgegenstand. Der Vergütungsantrag muss dem amtlichen Muster entsprechen. Die Antragsfrist wird nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag gewahrt. Die Anforderungen an den Vergütungsantrag ergeben sich nicht aus nationalen Vorschriften, sondern unmittelbar aus Art. 3 Buchst. a der Richtlinie 79/1072/EWG.