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DStV: Kritische Stellungnahme zum Entwurf der 4. Geldwäscherichtlinie
[i]www.dstv.de/interessenvertretung/europa/stellungnahmen-europa/Y2013Der DStV äußert sich gegenüber dem Vorschlag zur Novellierung der Geldwäscherichtlinie kritisch. Das generelle Ziel des Entwurfs – die Eindämmung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – sei zu begrüßen, trage jedoch nicht den für Angehörige der steuerberatenden Berufe geltenden Besonderheiten Rechnung. Vorrangig sollten die folgenden [i]Geldwäscheprävention: Checkliste Auftragsannahme NWB JAAAE-09930Aspekte besonders berücksichtigt werden:
Mit der Umsetzung der 2. Geldwäscherichtlinie im Jahr 2002 wurden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in den Verpflichtetenkreis mitaufgenommen. Bereits daraus ergebe sich ein erhöhter bürokratischer Aufwand zur Erfüllung der Vorgaben. Die [i]Hamminger, NWB 22/2012 S. 1853Verzeichnung von jährlich nur zwei bis acht Verdachtsfällen deutschlandweit aus dem Berufsstand rechtfertige keine weitere Verschärfung der Dokumentationspflichten – vielmehr sei eine solche unverhältnismäßig.
Bisher liegen nur „schwere Straftaten” im Bereich der Geldwäscherichtlinie. Die vorgeschlagene Erweiterung auf Steuerstraftaten mit einem Höchstmaß von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe würde aber sämtliche Steuerstraftaten im...