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NWB Nr. 22 vom Seite 1853

Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention – Auswirkungen auf die Steuerberaterpraxis

Pflicht zur Bestellung von Geldwäschebeauftragten in größeren Kanzleien

Alexander Hamminger

Nachdem das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention im Wesentlichen am und im Übrigen zum in Kraft getreten ist, sind die nach dem neuen Recht geltenden Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes (GwG ) u. a. von Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten zu befolgen. Besonders zu beachten ist die Anordnung der Bundesteuerberaterkammer vom 25. 3. 2012, nach welcher Steuerberater und Steuerbevollmächtigte einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen haben, wenn in der eigenen Praxis mehr als insgesamt 30 Berufsangehörige oder Berufsträger sozietätsfähiger Berufe tätig sind.

Arbeitshilfe:

Als Anhang zu diesem Aufsatz ist in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) unter der NWB DokID NWB JAAAE-09930 eine Checkliste zur Geldwäscheprävention bei Mandatsannahme als Word-Datei aufrufbar.

I. Novellierung des Geldwäschegesetzes

Zum Verständnis der Regelungen des GwG ist ein kurzer Überblick über den Aufbau und die Funktionsweise des Gesetzes erforderlich.

1. Verpflichteter

[i]Steuerberater muss Pflichten des GwG für alle Tätigkeiten erfüllenAusgangspunkt für die Anwendung des Gesetzes ist die Stellung als Verpflichteter gem. § 2 des GwG. Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte (im Folg...

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