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Der Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung 2012
Steuerpflichtige, [i]Segebrecht/Gunsenheimer, Die Einnahmenüberschussrechnung, 13. Aufl., Herne 2012die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln und Betriebseinnahmen von mehr als 17.500 € erzielen, müssen zusammen mit ihrer Steuererklärung den Vordruck EÜR einreichen.
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I. Abgabepflicht und elektronische Übermittlung
Einnahmen-Überschussrechner, [i]infoCenter, Einnahmen-Überschussrechnung NWB JAAAB-14429die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Anlage EÜR” ausfüllen und ihrer Steuererklärung beifügen. Liegen die Betriebseinnahmen unter 17.500 €, wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstelle dieses Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.
Das [i]AbgabepflichtFG Münster hatte zunächst die Auffassung vertreten, dass keine Pflicht zur Abgabe der Anlage „EÜR” bestehe. Das Urteil wurde im Revisionsverfahren durch den BFH jedoch verworfen. Nunmehr gilt der Grundsatz, dass alle Einnahmen-Überschussrechner nach § 60 Abs. 4 EStDV die entsprechende Anlage einreichen müssen.
Für [i]Elektronische ÜbermittlungWirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, muss die Steuererklärung auf elektronischem Weg abgegeben werden. Dies gilt auch für die Anlage EÜR. Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur ...