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Der Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung 2012
Ausfüllhinweise und Checkliste für die Buchführung
Steuerpflichtige, [i]Segebrecht/Gunsenheimer, Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 13. Aufl., Herne 2012die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln und Betriebseinnahmen von mehr als 17.500 € haben, müssen zusammen mit ihrer Steuererklärung den Vordruck EÜR einreichen. Der Beitrag gibt insbesondere Hinweise, worauf beim Ausfüllen zu achten ist, wenn der Unternehmer Schuldzinsen als Betriebsausgaben geltend machen will. Diese werden durch eine Checkliste ergänzt, um die Zeit zur Aufbereitung der Daten für die Steuererklärung zu optimieren.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Besonders zu beachtende Änderungen
1. Abgabepflicht und elektronische Übermittlung
[i]Happe, Einnahmen-Überschussrechnung, Grundlagen NWB KAAAE-23480Einnahmen-Überschussrechner, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Anlage EÜR” ausfüllen und ihrer Steuererklärung beifügen. Liegen die Betriebseinnahmen unter 17.500 €, wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstelle dieses Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
[i]Abgabepflicht Das FG Münster hatte zunächst die Auffassung vertreten, dass keine Pflicht zur Abgabe der Anlage „EÜR” bestehe. Das Urte...