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Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers
Sucht ein öffentlicher Arbeitgeber in einer an „Berufsanfänger” gerichteten Stellenanzeige für ein Traineeprogramm „Hochschulabsolventen/Young Professionells” und lehnt er einen 36-jährigen Bewerber mit Berufserfahrung bei einer Rechtsschutzversicherung und als Rechtsanwalt ab, ist dies ein Indiz für eine Benachteiligung dieses Bewerbers wegen seines Alters. Dieses Indiz kann die Beklagte widerlegen, wenn sie nur die Bewerber mit den besten Examensnoten in die Bewerberauswahl einbezogen hat, weil sie als öffentliche Arbeitgeberin gem. Art. 33 Abs. 2 GG Stellen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber zu besetzen hatte. Da der Kläger eine solche Bewerberauswahl durch die Beklagte bestritten hatte, war die Sache zur weiteren Sachaufklärung und erneuten Verhandlung u...