Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 7/2013 S. 276

Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Betriebsgröße

Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur in Betrieben, in denen i. d. R. mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG). Bei der Berechnung der Betriebsgröße sind auch im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz auf einem „in der Regel„ vorhandenen Personalbedarf beruht. Im Streitfall war der Kläger seit Juli 2007 bei der Beklagten, die einschließlich des Klägers zehn eigene Arbeitnehmer beschäftigte, angestellt. Im November 2009 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis der Parteien fristgerecht. Mit seiner Kündigungsschutzklage hat der Kläger geltend gemacht, bei der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer seien auch die von der Beklagten eingesetzten Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen. Nach Abweisung der Klage durch Arbeits- und Landgericht hatte die Revision des Kl...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen