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Passivierung „angeschaffter„ Pensionsrückstellungen; Verlustrücktrag bei Organschaft
(1) Betriebliche Pensionsverbindlichkeiten aufgrund einer sog. Direktzusage, welche beim Veräußerer den steuerlichen Rückstellungsbeschränkungen nach § 6a EStG 1997 unterworfen sind, sind bei demjenigen Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs übernommen hat, nicht mit dem besonderen Teilwert nach § 6a Abs. 3 EStG 1997, sondern als ungewisse Verbindlichkeit auszuweisen und von ihm – auch an den nachfolgenden Bilanzstichtagen – ausschließlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem höheren Teilwert zu bewerten (Bestätigung und Fortführung der NWB AAAAD-37369, BStBl 2011 II S. 566 = Kurzinfo StuB 2010 S. 156 NWB QAAAD-37825, und NWB GAAAE-03246, BFHE 236 S. 101 = Kurzinfo StuB 2012 S. 199 NWB BAAAE-03453; entgegen BStBl 2011 I S. 627