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Passivierung „angeschaffter” Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot
Betriebliche Verbindlichkeiten, welche beim Veräußerer aufgrund steuerlicher Rückstellungsverbote (hier: für Jubiläumszuwendungen und für Beiträge an Pensionssicherungsverein) in der Steuerbilanz nicht bilanziert worden sind, sind bei demjenigen Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs übernommen hat, keinem Passivierungsverbot unterworfen, sondern als ungewisse Verbindlichkeit auszuweisen und von ihm auch an den nachfolgenden Bilanzstichtagen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1990 mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem höheren Teilwert zu bewerten (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom - I R 102/08 NWB AAAAD-37369, BStBl 2011 II S. 566 = Kurzinfo StuB 2010 S. 156; entgegen NWB AAAAD-85921, BStBl 2011 I S. 627; Bezug: § 5 Abs. 1 und Abs. 5, § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1990; § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1,...