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Lohn und Gehalt | Keine Erhöhung der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen
Der BFH lehnt für den VZ 2007 eine Erhöhung der Freigrenze von brutto 110 € für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ab. Allerdings fordert er die Finanzverwaltung für die Zukunft zu einer Überprüfung der Freigrenze auf.
Im [i]Pauschalversteuerung möglichStreitfall veranstaltete eine Rechtsanwaltssozietät ein Sommerfest. Auf jeden Arbeitnehmer entfielen durchschnittlich 175 €. Der BFH bejahte einen geldwerten Vorteil, weil die Freigrenze von 110 € überschritten wurde. Allerdings kann der geldwerte Vorteil nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG mit 25 % pauschal versteuert werden.
Außerdem äußerte sich der BFH zur Ermittlung der auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Kosten. Danach gilt:
Grundsätzlich sind die Gesamtkosten des Arbeitgebers zu gleichen Teilen sämtlichen Teilnehmern zuzurechnen.
Das [i]Anzahl der Teilnehmer maßgeblich? Abstellen auf d...