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Gelangensbestätigung verabschiedet
[i]Elfte VO zur Änderung der UStDVZugestimmt hat der Bundesrat am der Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung. Mit der Verordnung werden eindeutige Regelungen zur einfachen Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen (§ 17a UStDV; vgl. hierzu ). Die Verordnung tritt am in Kraft. Für bis zum ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen kann [i]Inkrafttreten: 1. 10. 2013der Unternehmer den Nachweis der Steuerbefreiung gem. den §§ 17a bis 17c UStDV in der am geltenden Fassung fortführen. – Wir werden in Kürze ausführlich über die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung und die darin enthaltenen Regelungen zur Gelangensbestätigung berichten.