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Gelangensbestätigung am 22. 3. 2013 auf der Tagesordnung des Bundesrats
[i]Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen LieferungenAm befasst sich der Bundesrat mit der Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung. Mit der Verordnung sollen eindeutige Regelungen zur einfachen Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen werden (§ 17a UStDV).
[i]Gelangensbestätigung bleibt eine, jedoch nicht alleinige NachweismöglichkeitDie mit Wirkung vom als weitgehend einzige Nachweismöglichkeit für die Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen in § 17a UStDV geschaffene sog. Gelangensbestätigung hat in der Praxis zu Anwendungsschwierigkeiten geführt. Mit der Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sollen nunmehr weitere Nachweismöglichkeiten geschaffen werden. Die Gelangensbestätigung bleibt dabei als eine, jedoch nicht alleinige Nachweismöglichkeit erhalten (s. hierzu auch und ).
[i]Abholfälle durch einen Spediteur des AbnehmersIm Vergleich zu dem am vom BMF veröffentlichten Referentenentwurf enthält die jetzige Verordnung i. d. F. der BR-Drucks. 66/13 vom eine Änderung in den sog. Abholfällen durch einen Spediteur. In diesen Fällen muss neben der Spediteurbescheinigung mit Verbringensversicherung auch ein Nachweis über die [i]Abweichungen zum ReferentenentwurfZahlung des Kaufpreises von einem Bankkonto des Abnehmers vorgelegt werden. Best...