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Änderung der UStDV – Gelangensbestätigung nur eine mögliche Form des Belegnachweises
[i] Entwurf aufrufbar unter www.bundes finanzministerium.deDas BMF hat einen Referentenentwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der UStDV veröffentlicht. Damit sollen einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen werden.
[i]NWB 25/2012 S. 2052; NWB 16/2012 S. 1297Die mit Wirkung vom als weitgehend einzige Nachweismöglichkeit für die Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen in § 17a UStDV geschaffene sog. Gelangensbestätigung hat in der Praxis zu Anwendungsschwierigkeiten geführt. [i]Weitere NachweismöglichkeitenMit der Verordnung sollen nunmehr weitere Nachweismöglichkeiten geschaffen werden. Vor allem wird zugelassen, dass der Unternehmer das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung mit einer Bescheinigung des von ihm beauftragten Spediteurs belegen kann. Der Unternehmer kann – sofern der vereinfachte Nachweis nicht erbracht werden kann – , den Nachweis aber auch mit allen anderen zulässigen Belegen und Beweismitteln führen, aus denen sich das Gelangen des Liefergegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet an den umsatzsteuerrechtlichen Abnehmer in der Gesamtschau nachvollziehbar und glaubhaft ergibt. Die sog. Gelangensbestätigung gilt damit nur als eine mögliche F...