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Notarkosten bei Betriebsübertragung an die nächste Generation steuerlich absetzbar?
[i]Bislang keine steuerliche AnerkennungEin neues Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler (BdSt) geht der Frage nach, ob Beratungs- und Beurkundungskosten für die Übertragung eines Betriebs an die nächste Generation steuerlich absetzbar sind (vgl. BdSt, Pressemitteilung vom ). Rechtsberatung oder die notarielle Beurkundung von Verträgen verursachen zum Teil hohe Kosten. Bislang verweigert die Finanzverwaltung die steuerliche Anerkennung dieser im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge entstehenden Kosten. Für sie ist die Betriebsübergabe dann ein rein privater Vorgang. Nach Ansicht des BdSt sollten Notar- und Rechtsberatungskosten bei Übertragung eines Betriebs oder Betriebsanteils als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Nun hat der BFH zu klären, ob die Steuerzahler die anfallenden Kosten absetzen dürfen.
[i]Revision anhängig; Az. beim BFH: IV R 44/12Im vorliegenden Fall hatte der Vater Anteile an einer Personengesellschaft auf seinen Sohn übertragen. Die Kosten für die Rechtsberatung und Beurkundung, die in diesem Zusammenhang entstanden sind, will das Finanzamt nicht bei der Personengesellschaft als Betriebsausgabe berücksichtigen. Das Verfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen anhängig.