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Neuregelung beim Gleitzonenentgelt
Übergangsvorschriften ab 1. 1. 2013
Durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom (BGBl 2012 I S. 2474) wurde zum 1. 1. 2013 zeitgleich zu den Änderungen bei den Minijobs auch die Arbeitsentgeltgrenze für Gleitzonenbeschäftigungen verschoben, und zwar ebenfalls um 50 €. Vom an liegt ein Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt 450,01 € bis 850 € im Monat beträgt und die Grenze von 850 € im Monat regelmäßig nicht überschreitet. Der Beitrag knüpft an die Darstellung der Auswirkungen der Neuregelung auf am bereits bestehende geringfügig entlohnte Beschäftigungen an (Eilts, NWB 8/2012 S. 534) und behandelt die Änderungen für Beschäftigungen in der Gleitzone sowie die Möglichkeit einer Befreiung von der Versicherungspflicht und deren Fortbestand in Übergangsfällen ab .
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB YAAAB-05540 das Berechnungsprogramm „Lohnsteuer – Nettolohn” aufgerufen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Mitarbeiter in der Gleitzone
[i]Neue Entgeltspanne in der Gleitzone: 450,01 bis 850 €Ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem die beitragsrechtlichen Besonderheiten der Gleit...