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Änderungen der Abgabenordnung im Jahr 2011
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 552Im Jahr 2011 wurde die AO durch insgesamt sechs Gesetze geändert.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
[i]Modifizierung der Meldepflicht Meldungen der Finanzämter bei Verdacht der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (§ 31b AO): Die Meldepflicht der Finanzbehörden nach § 31b Satz 2 AO n. F. wurde im Rahmen des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäschebekämpfung modifiziert.
Erleichterung der elektronischen Kommunikation (§§ 87a und 150 AO): [i]Befristung aufgehobenDa das ELSTER-Verfahren sich in der Praxis als sicher und zuverlässig erwiesen hat, wurde die Befristung der Verordnungsermächtigung in § 87a Abs. 6 AO aufgehoben. Die Struktur der Absätze 6 und 7 des § 150 AO wurde im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 im Interesse der Normenklarheit grundlegend überarbeitet.
Gebühren für verbindliche Auskünfte (§ 89 AO): [i]Beschränkung der GebührenpflichtZur Umsetzung einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag wurde die Gebührenpflicht im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 auf „wesentliche und aufwendige Fälle” beschränkt.
Kontenabrufmöglichkeit (§ 93 AO): [i]Kontenabrufmöglichkeit teilweise entbehrlichAbgeltend besteuerte Kapitalerträge werden ab Veranlagungszeitraum 2012 nicht mehr bei der Berechnung der zumutbaren Belastung und des Höchstbetrags beim Spendenabzug berücksichtigt. Die...