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Änderungen der Abgabenordnung im Jahr 2011
Selbstanzeigeregelung und Bagatellgrenze bei Gebührenerhebung für Auskunftsanträge
Im Jahr 2011 wurde die AO durch insgesamt sechs Gesetze geändert. Die größte Aufmerksamkeit erfuhren dabei zweifelsohne die Änderungen hinsichtlich der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO). Aber auch die anderen Änderungen der AO sind eine genauere Betrachtung wert. Im folgenden Beitrag werden die einzelnen Änderungen in numerischer Reihenfolge behandelt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Durchbrechung des Steuergeheimnisses bei Verdacht der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (§ 31b AO)
1. Gesetzlich angeordnete Durchbrechung des Steuergeheimnisses
In einem Verwaltungs-, Straf- oder Gerichtsverfahren in Steuersachen von Amtsträgern der Finanzbehörden erlangte Informationen über bestimmte Personen (gleich welcher Rechtsform) unterliegen dem – strafbewehrten – Schutz des Steuergeheimnisses (§ 30 AO i. V. mit § 355 StGB). Die Offenbarung der dem Steuergeheimnis unterliegenden Informationen ist nur unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen zulässig. § 31b Satz 1 AO gestattet die Durchbrechung des Steuergeheimnisses, soweit dies der Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Straftat nach § 261 StGB S. 553(Geldwäsche), der Bekämpfung der T...