Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BFH 26.9.2012 V R 9/11, NWB 8/2013 S. 491
Umsatzsteuer | Insolvenzverwaltervergütung ist keine Rechnung eines Dritten
Der Beschluss des Insolvenzgerichts gem. § 64 InsO zur Festsetzung des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters ist nach dem keine Rechnung eines Dritten i. S. des § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Anmerkung:
Der etwaige Vorsteuerabzug beim Insolvenzschuldner setzt danach voraus, dass der Insolvenzverwalter eine Rechnung i. S. des § 14 UStG an ihn als Leistungsempfänger erteilt.