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Umsatzsteuer | Insolvenzverwaltervergütung ist keine Rechnung eines Dritten
Der Beschluss des Insolvenzgerichts gem. § 64 InsO zur Festsetzung des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters ist nach dem keine Rechnung eines Dritten i. S. des § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der etwaige Vorsteuerabzug beim Insolvenzschuldner setzt danach voraus, dass der Insolvenzverwalter eine Rechnung i. S. des § 14 UStG an ihn als Leistungsempfänger erteilt.