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Erbschaftsteuer | Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil nach früherem Recht
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Übertrug ein Gesellschafter seine Beteiligung an einer Personengesellschaft unentgeltlich auf eine andere Person, die auf seine Veranlassung zu seinen Gunsten und unter der aufschiebenden Bedingung seines Todes seinem Ehegatten einen Nießbrauch an dem Gesellschaftsanteil bestellte, und trat die aufschiebende Bedingung ein, ist bei der Bemessung der gegen den überlebenden Ehegatten festzusetzenden Erbschaftsteuer der Nießbrauch nach dem vor 2009 geltenden Recht nicht anzusetzen, wenn der Ehegatte aufgrund des Nießbrauchs Mitunternehmer der Gesellschaft geworden ist. (2) Für die Gewährung der Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG a. F. genügte der Übergang der Mitunternehmerstellung, ohne dass darüber hina...