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§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (1 %-Grenze) verfassungsgemäß
Die Beteiligungsgrenze von 1 % i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist verfassungsgemäß (Bezug: § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG; Art. 3 Abs. 1).
Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Die Senkung der Beteiligungsgrenze von früher 25 % bzw. 10 % auf nunmehr 1 % bewegt sich nach Wertung des BFH im Rahmen des dem Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des BVerfG zustehenden Gestaltungsspielraums und der dem Gesetzgeber zustehenden Typisierungsbefugnis. Dass ein prozentualer Anteil an einer Kapitalgesellschaft die Leistungsfähigkeit des Gesellschafters in Abhängi...