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Umsatzsteuer | Versicherung eines Leasinggegenstands durch Leasinggeber
Die in der Versicherung eines Leasingobjekts bestehende Dienstleistung und die im Leasing selbst bestehende Dienstleistung müssen grds. als selbständige Dienstleistungen behandelt werden. Wenn der Leasinggeber das Leasingobjekt selbst versichert und die genauen Kosten der Versicherung an den Leasingnehmer weiterberechnet, kann ein steuerbefreiter Versicherungsumsatz vorliegen ( BGZ Leasing).
Hintergrund: Bei dem polnischen Verfahren geht es um die Auslegung von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c und Art. 135 Abs. 1 Buchst. a i. V. mit Art. 28 MwStSystRL. Fraglich ist, ob die Versicherung eines Leasingobjekts durch den Leasinggeber und die Leasingleistung als solche zwei getrennte Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung darstellen. Falls die Versic...