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Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-28039 Am hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Referentenentwurf, der Änderungen zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beinhaltet, vorgelegt. Die gesetzliche Novellierung sieht die Ausweitung der Großelternzeit und weitere Flexibilisierungen vor, um den Eltern die Vereinbarkeit des Berufs mit familiären Fürsorgepflichten zu erleichtern. Der geringe Umfang der Änderungen – von lediglich knapp zwei Seiten – sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass inhaltlich erhebliche Änderungen bevorstehen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen diese am in Kraft treten.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Erweiterung der Großelternzeit
[i]Erhebliche Erweiterung der GroßelternzeitEin Schwerpunkt des Gesetzesvorhabens ist die erhebliche Erweiterung der Großelternzeit. Zukünftig soll gem. § 15 Abs. 1b BEEG-RefE ein Anspruch auf Elternzeit für Großeltern bestehen, wenn sie ihr Enkelkind selbst betreuen und erziehen und der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, i. d. R. mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigt. Des Weiteren kann nunmehr nach § 15 Abs. 3 BEEG-RefE die Elternzeit auch anteilig, von jed...