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Einkommensteuer – Altverluste nur noch 2013 verrechenbar (Bankenverband)
Anleger, die noch steuerlich verrechenbare Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer haben (also vor 2009), sollten achtgeben, denn diese Veräußerungsverluste können nur noch mit im Laufe dieses Jahres erzielten Wertpapierveräußerungsgewinnen verrechnet werden. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken im Rahmen einer Pressemitteilung hin.
Hintergrund: Private Veräußerungsverluste, d. h. Verluste nach § 23 EStG in der bis zum geltenden Fassung (sog. Altverluste), sind bis einschließlich 2013 auch mit Gewinnen aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 2 EStG verrechenbar (§ 23 Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG; § 52a Abs. 11 Satz 11 EStG).
Hierzu führte der Bankenverband weiter aus: Die Verrechnung der „Altverluste” kann ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung durch ...