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Investmentsteuer – Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus sog. Termingeschäften (FG)
Altverluste aus Termingeschäften, die im zeitlichen Anwendungsbereich des mittlerweile ausgelaufenen Gesetzes über die Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) entstanden sind, können nicht ohne weiteres mit Erträgen verrechnet werden, die im zeitlichen Anwendungsbereich des nunmehr gültigen Investmentsteuergesetzes (InvStG) erzielt wurden (; Revision eingelegt).
Sachverhalt: Im entschiedenen Streitfall waren bei dem klagenden Sondervermögen zum Ende des Geschäftsjahres 2004/2005 Verlustvorträge in Höhe von ca. 1 Million Euro vorhanden, welche als sog. steuerlicher Merkposten intern weitergeführt worden waren. Der Verlustvortrag resultierte aus Verlusten aus Termingeschäften (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG). Diese Verluste waren im zeitlichen Anwendungsbereich des Gesetzes über die Kapit...