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Der Regierungsentwurf zum Beratungshilfegesetz – Die wichtigsten Änderungen für den Steuerberater
Beratungshilfe in steuerrechtlichen Angelegenheiten
Mit dem Thema Beratungshilfe sind Steuerberater bislang wenig in Berührung gekommen, da das Beratungshilfegesetz (BerHG) keine Grundlage für die Gewährung von Beratungshilfe in steuerlichen Angelegenheiten enthält. Die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 1 BerHG, die Beratungshilfe nur für bestimmte rechtliche Angelegenheiten vorsieht, wurde vom BVerfG deshalb aufgrund Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz für verfassungswidrig erklärt. Der nunmehr vorliegende Regierungsentwurf vom (BT-Drucks. 17/11472) nimmt auch die steuerrechtlichen Angelegenheiten in den Kanon der beratungshilfefähigen Tatbestände auf, so dass die Thematik künftig auch für Steuerberater relevant wird. Vor diesem Hintergrund soll dieser Beitrag einen Überblick über die Voraussetzungen geben, die das BerHG an die Gewährung von Beratungshilfe stellt, und zugleich auf die wesentlichen Änderungen des BerHG hinweisen, die gerade für Steuerberater von Relevanz sind.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in
I. Die wesentlichen Änderungen auf einen Blick
[i]Einbeziehung der steuerrechtlichen Angelegenheiten wurde umgesetztNach dreieinhalb Jahren hat die Bundesregierung nunmehr einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit ...