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Der Regierungsentwurf zum Beratungshilfegesetz – Die wichtigsten Änderungen für den Steuerberater
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-27642 Nachdem das BVerfG das Beratungshilfegesetz zumindest in Teilbereichen für verfassungswidrig erklärt hat, war es Sache des Gesetzgebers, durch eine Neuregelung die Verfassungswidrigkeit zu beseitigen. Die Bundesregierung hat nunmehr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vorgelegt, der die Beanstandungen des BVerfG umsetzt. Aufgrund der Ausweitung der Beratungshilfe auch auf steuerliche Angelegenheiten bekommt das Beratungshilfegesetz für die Steuerberater eine neue Qualität.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Die wesentlichen Änderungen
[i]BVerfG-Entscheidung zur Einbeziehung steuerrechtlicher Angelegenheiten wurde umgesetztAus dem Blickwinkel der Steuerberater sind vor allem nachfolgende Änderungen wesentlich:
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind künftig zur Beratungshilfe befugt.
Steuerberatern wird Beratungshilfe im Umfang ihrer jeweiligen Befugnis zur Rechtsberatung gewährt.
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte unterliegen einer berufsrechtlichen Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe, die nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden darf.
Die Vergütung in Fällen der Beratungshilfe richtet sich nach den für die Beratungshilfe geltenden Vorschriften de...