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IWB Nr. 2 vom Seite 47

Aktuelles zum Remittance-Base-Prinzip nach dem DBA Großbritannien

Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Tim Lühn

Die abkommensrechtliche Besteuerung von Einkünften nach dem Remittance-Base-Prinzip führt zu Eigenheiten in einigen DBA, um den Besonderheiten des nationalen Steuerrechts einiger Staaten (vor allem des Commonwealth) Rechnung zu tragen. Vereinfacht ausgedrückt unterliegt ein Steuerpflichtiger nach dem Remittance-Base-Prinzip in einem Staat wie Großbritannien nur dann mit seinen Einkünften der inländischen Besteuerung, soweit diese Einkünfte im Inland entgegen genommen oder in das Inland überwiesen (remitted) werden. Die deutsche Finanzverwaltung ist stets bemüht, das Entstehen von weißen Einkünften durch das Remittance-Base-Prinzip durch Gegenmaßnahmen zu unterbinden. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die völlige Neuregelung der deutschen Vorschrift zum Remittance-Base-Prinzip im neuen DBA Großbritannien, das mit Wirkung ab dem VZ 2011 in Kraft getreten ist. Daneben haben die deutsche und die britische Finanzverwaltung Verständigungsvereinbarungen über die Zuordnung des Besteuerungsrechts von Abfindungen und die Durchführung von Schiedsverfahren nach dem neuen DBA vereinbart. Allerdings hat das FG Nürnberg mit rechtskräftigem Urteil vom 13. 12. 2010 - 1 K 1134/2008 die Auslegung des Remittance-Base-Prinzips durch die deutsche Finanzverwaltung verworfen.

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