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IWB Nr. 2 vom Seite 45

Blick ins Ausland

Dipl.-Finanzwirt (FH) Ronny Langer, Steuerberater und Partner der auf Umsatzsteuerrecht spezialisierten Kanzlei küffner maunz langer zugmaier, München

[i]Umsatzsteuerliche Änderungen in der EU in 2013Aufgrund der Verpflichtung zur Umsetzung der Rechnungsrichtlinie 2010/45/EU haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zum Jahreswechsel umfangreiche Änderungen ihrer nationalen umsatzsteuerlichen Vorschriften vorgenommen. Daneben gibt es einige Steuersatzerhöhungen sowie weitere Änderungen.

Die aufgrund der Änderung der MwStSystRL durch die Rechnungsrichtlinie 2010/45/EU gebotenen Änderungen umfassen insbesondere folgende Punkte:

  • Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung,

  • Änderung bestimmter Rechnungspflichtangaben,

  • Einführung einer einheitlichen Frist zur Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche Lieferungen bis zum 15. Tag des Folgemonats,

  • Maßgeblichkeit der Rechnungsvorschriften bei grenzüberschreitenden Umsätzen,

  • Zulässigkeit der Umrechnung von Fremdwährungen mit Kursen der Europäischen Zentralbank (EZB),

  • Zulässigkeit der Ausstellung vereinfachter Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis zu 100 €.

Die Umsetzung hatte bis spätestens zum zu erfolgen. Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben diese Frist ausgereizt und deshalb umfangreiche Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel beschlossen.

1. Belgien

Für die Steuerentstehung und den Vorsteuerabzug ...

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