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Blick ins Ausland
[i]Umsatzsteuerliche Änderungen in der EU in 2013Aufgrund der Verpflichtung zur Umsetzung der Rechnungsrichtlinie 2010/45/EU haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zum Jahreswechsel umfangreiche Änderungen ihrer nationalen umsatzsteuerlichen Vorschriften vorgenommen. Daneben gibt es einige Steuersatzerhöhungen sowie weitere Änderungen.
Die aufgrund der Änderung der MwStSystRL durch die Rechnungsrichtlinie 2010/45/EU gebotenen Änderungen umfassen insbesondere folgende Punkte:
Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung,
Änderung bestimmter Rechnungspflichtangaben,
Einführung einer einheitlichen Frist zur Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche Lieferungen bis zum 15. Tag des Folgemonats,
Maßgeblichkeit der Rechnungsvorschriften bei grenzüberschreitenden Umsätzen,
Zulässigkeit der Umrechnung von Fremdwährungen mit Kursen der Europäischen Zentralbank (EZB),
Zulässigkeit der Ausstellung vereinfachter Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis zu 100 €.
Die Umsetzung hatte bis spätestens zum zu erfolgen. Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben diese Frist ausgereizt und deshalb umfangreiche Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel beschlossen.
1. Belgien
Für die Steuerentstehung und den Vorsteuerabzug ...