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BFH 11.10.2012 I R 75/11, IWB 2/2013 S. 42

BFH | Sperrwirkung eines DBA für Sonderbedingungen bei beherrschenden Gesellschaftern

Der abkommensrechtliche Grundsatz des „dealing at arm’s length” (nach Art. 9 Abs. 2 OECD-MA, hier: nach Art. 6 Abs. 1 DBA Niederlande 1959) entfaltet bei verbundenen Unternehmen eine Sperrwirkung gegenüber den sog. Sonderbedingungen, denen beherrschende Unternehmen im Rahmen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung unterworfen sind.

Hinweis:

Nach st. Rspr. kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann angenommen werden, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihren beherrschenden Gesellschafter oder an eine ihm nahestehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt. Im Streitfall wurden verschiedene Dienstleistungen (u. a. „Finance and Control” sowie „Managem...

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