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FG München 25.07.2012 4 K 2675/09, IWB 2/2013 S. 43

FG München | Anzeigepflicht der Kreditinstitute für unselbständige ausländische Zweigstellen zur Nachlassermittlung

Die Anzeigepflicht nach § 33 ErbStG trifft inländische Kreditinstitute auch in Bezug auf ihre unselbständigen ausländischen Zweigstellen. Die finanzbehördliche Aufforderung an ein inländisches Kreditinstitut zur Erfüllung dieser Anzeigepflicht auch in Bezug auf seine unselbständigen ausländischen Zweigstellen ist weder nichtig noch verstößt sie gegen das völkerrechtliche Territorialprinzip, gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit oder gegen Grundrechte.

Hinweis:

Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 ErbStG hat derjenige, der sich geschäftsmäßig mit der Verwahrung oder Verwaltung fremden Vermögens befasst, die in seinem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und die gegen ihn gerichteten Forderungen, die beim Tod eines Erblassers zu dessen Vermögen gehörten bzw. über die dem Erblasser Verfügungsmac...

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