Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 2/2013 S. 78

Umsatzsteuer | Leistungsort bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Auf Unionsebene haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf gemeinsame Auslegungen beim Anwendungsbereich der Ortsregelung für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück nach Art. 47 MwStSystRL (= § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) geeinigt. Diese werden zur einheitlichen Auslegung der Regelung und zur Vermeidung der Gefahr von Doppelbesteuerung umgesetzt. Abschn. 3a.3 UStAE ist entsprechend zu ändern ( NWB OAAAE-25680, BStBl 2012 I S. 1272).

Hintergrund: Nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG liegt der Leistungsort bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück dort, wo das Grundstück liegt. Als sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind insbesondere anzusehen:

  • sonstige Leistungen der in § 4 Nr. 12 bezeichneten Art,

  • sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken,

  • sonstige Leistungen, ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen