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Umsatzsteuer | Leistungsort bei Leistungen an den nicht unternehmerischen Bereich
Das BMF-Schreiben hat die Aussagen zum Nachweis der unternehmerischen Verwendung von Leistungen konkretisiert, die unter § 3a Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG fallen ( NWB YAAAE-25000).
Hintergrund: Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend (§ 3a Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG).
Hierzu führt das BMF weiter aus: Bislang enthält Abschn. 3a.2 UStAE keine Aussagen zum Nachweis der unternehmerischen Verwendung von Leistungen, die unter § 3a Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG fallen können, ihrer Art nach aber mit h...